Ordination
Wahlarzt-Ordination
Kostenrückerstattung:
Ein Wahlarzt hat keine Verträge mit den Krankenkassen und kann seine erbrachten Leistungen mit diesen nicht direkt abrechnen. Pateienten haben jedoch das Recht einen Wahlarzt aufzusuchen und von ihrer Krankenversicherung einen Kostenersatz/Teilrefundierung zu beanspruchen. Die Kostenrückerstattung seitens der Kassen kann 3-6 Monate dauern.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung durch Ihre Kasse in der Regel nur dann erfolgen kann, wenn Sie im gleichen Behandlungsquartal keinen anderen Kassen/Wahlarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben!
Nach Zahlung der Honorarnote können Sie per Post oder persönlich die Honorarnote mit Zahlungsnachweis und die Angaben Ihres Bankkontos beim Kostenträger um Rückerstattung einreichen.
Weitere Folgeuntersuchungen (z.B., Röntgen, CT, MRT, Labor, etc) sowie die Rezeptabwicklung bei den Apotheken laufen wie bei Kassenärzten ab. Es entstehen keine Zusatzkosten!